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   BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R   

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BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R (https://dejure.org/2011,25659)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R (https://dejure.org/2011,25659)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2011 - B 12 R 17/09 R (https://dejure.org/2011,25659)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit für einen privaten Pflegedienst - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 1 SGB 4, § 7a SGB 4, § 25 Abs 1 SGB 3, § 5 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 1 S 1 Nr 1 SGB 6
    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit für einen privaten Pflegedienst - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit - Streitgegenstand nach der Ergänzung eines unvollständigen Verwaltungsaktes

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sozialversicherungspflicht einer hauswirtschaftlichen Familienbetreuerin bei einer Tätigkeit für einen privaten Pflegedienst; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • rewis.io

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit für einen privaten Pflegedienst - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit - Streitgegenstand nach der Ergänzung eines unvollständigen Verwaltungsaktes

  • ra.de
  • rewis.io

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit für einen privaten Pflegedienst - Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit - Streitgegenstand nach der Ergänzung eines unvollständigen Verwaltungsaktes

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialversicherungspflicht einer hauswirtschaftlichen Familienbetreuerin bei einer Tätigkeit für einen privaten Pflegedienst; Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Fragen der Versicherungspflicht bzw der Erhebung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit

  • rente-rentenberater.de (Zusammenfassung)

    Statusfeststellungsverfahren - Clearingstelle der DRV Bund

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (668)Neu Zitiert selbst (19)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
    So ist das LSG bei seiner Würdigung des Gesamtbildes der Tätigkeit zu Recht (vgl BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 RdNr 16 f; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 15 f; BSG Urteil vom 25.1.2006 - B 12 KR 30/04 R - Juris RdNr 22) davon ausgegangen, dass dem in den - hier allein mündlich getroffenen - Abreden dokumentierten Willen der Beteiligten, keine Beschäftigung zu wollen, nur dann keine - indizielle - Bedeutung zukommt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse von diesen Vereinbarungen rechtlich relevant abwichen, und dann maßgebend ist, wie die Rechtsbeziehung (tatsächlich) praktiziert wurde.

    Als rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend erfasst hat das LSG auch, dass aus dem Umstand, dass - ohne (mündliche oder schriftliche) Rahmenvereinbarung - jeweils einzelne, gesonderte, (nur) kurze Vertragsverhältnisse von in der Regel 14 Tagen mit Diensten "rund um die Uhr" begründet wurden, zwingende Schlüsse weder in der einen - Beschäftigung - noch in der anderen Richtung - selbstständige Tätigkeit - gezogen werden können, sondern stets eine Bewertung der einzelnen "Einsatzaufträge" am Maßstab der von der Rechtsprechung für die Abgrenzung zwischen selbstständiger Tätigkeit und Beschäftigung entwickelten Grundsätze zu erfolgen hat (vgl schon BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 24 ff) .

    Allein aus der im Hinblick auf die genannten (allgemeinen) Vorgaben der Klägerin und der Betreuten bestehenden "Minderung" der "Autonomie" der Pflegepartner bei der Durchführung der einzelnen Einsätze kann daher nicht auf eine Weisungsgebundenheit im geforderten Sinne und damit eine persönliche Abhängigkeit der Beigeladenen zu 1. von der Klägerin und/oder der Betreuten geschlossen werden (zur Übertragung der für die Beurteilung von Lehrtätigkeiten aufgestellten Grundsätze auf als sog Freelancer tätige Flugzeugführer vgl BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 23) .

    Zutreffend hat das Berufungsgericht weiter die Einbindung der Beigeladenen zu 1. in den Haushalt des jeweils Betreuten (mit den dort zur Verfügung gestellten sächlichen Mitteln) nicht als funktionsgerechte Einordnung in eine von dieser Seite vorgegebene Ordnung betrachtet, in der fremdbestimmte Arbeit geleistet werden kann (vgl - zur Möglichkeit des Fehlens einer Eingliederung von Dozenten in den Lehr-/Bildungsbetrieb einer Volkshochschule - BSG Urteil vom 12.2.2004 - B 12 KR 26/02 R - Juris RdNr 18 ff; ferner - zum Fehlen einer Eingliederung von als sog Freelancer tätigen Flugzeugführern in den Betrieb eines Luftfahrtunternehmens - BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 24 ff) .

    Dass jemand zu einem "Pool" von Einsatzkräften gehört, die zur Erfüllung anderen Personen obliegender Verpflichtungen gegenüber Dritten bereitstehen, besagt über deren Eingliederung in den "Betrieb" der insoweit Verpflichteten nichts (vgl - zum Status in einem "Personalpool" zusammengefasster, als sog Freelancer tätiger Flugzeugführer als Selbstständige - BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris) .

    Zutreffend hat es darauf hingewiesen, dass nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (vgl etwa BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG SozVers 2001, 329, 332; zuletzt BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 27) maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (so schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; zuletzt BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 27) .

  • BSG, 04.06.1998 - B 12 KR 5/97 R

    Ausbeiner - Versicherungspflicht - Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
    Zu Recht hat das LSG auf der Grundlage seiner Feststellungen entschieden, dass die Beigeladene zu 1. in den "Betrieb" der Klägerin nicht eingegliedert war (vgl zum Begriff des "Betriebes" BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 33 ff) .

    Zutreffend hat es darauf hingewiesen, dass nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (vgl etwa BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG SozVers 2001, 329, 332; zuletzt BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 27) maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbstständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (so schon BSG SozR 2200 § 1227 Nr. 17 S 37; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; zuletzt BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 27) .

    Richtig ist allerdings, dass - so die Beklagte unter Hinweis auf ein Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 8.8.2006 (L 11 R 2987/05) - aus dem (allgemeinen) Risiko, außerhalb der Erledigung der einzelnen Aufträge zeitweise die eigene Arbeitskraft ggf nicht verwerten zu können, kein Unternehmerrisiko wegen der einzelnen Einsätze folgt (vgl hierzu BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36 f) .

    Die vom LSG im gleichen Zusammenhang genannte Vereinbarung über Abzüge für Schlechtleistungen stellt demgegenüber kein Indiz für ein Unternehmerrisiko dar, weil eine solche "Haftung" für Schlechtleistungen, wenn auch eingeschränkt, Arbeitnehmer gleichermaßen trifft (vgl BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36) .

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
    Unter Berücksichtigung der im Zusammenhang mit der rechtlichen Beurteilung von Lehrtätigkeiten entwickelten Rechtsprechung des BSG (vgl BSG Urteil vom 12.2.2004 - B 12 KR 26/02 R - Juris RdNr 29, mwN) hat das Berufungsgericht den Umständen hier rechtsfehlerfrei keine entscheidende Bedeutung beigemessen, dass gewisse "Eckpunkte" des jeweiligen "Einsatzauftrags" wie Beginn und Ende des Einsatzes und "grober" Inhalt der Tätigkeit von der Klägerin vorgegeben waren und sich die Betreuungstätigkeit (allgemein) nach den Bedürfnissen und Wünschen der Betreuten oder ihrer Angehörigen auszurichten hatte.

    Zutreffend hat das Berufungsgericht weiter die Einbindung der Beigeladenen zu 1. in den Haushalt des jeweils Betreuten (mit den dort zur Verfügung gestellten sächlichen Mitteln) nicht als funktionsgerechte Einordnung in eine von dieser Seite vorgegebene Ordnung betrachtet, in der fremdbestimmte Arbeit geleistet werden kann (vgl - zur Möglichkeit des Fehlens einer Eingliederung von Dozenten in den Lehr-/Bildungsbetrieb einer Volkshochschule - BSG Urteil vom 12.2.2004 - B 12 KR 26/02 R - Juris RdNr 18 ff; ferner - zum Fehlen einer Eingliederung von als sog Freelancer tätigen Flugzeugführern in den Betrieb eines Luftfahrtunternehmens - BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 24 ff) .

  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
    So ist das LSG bei seiner Würdigung des Gesamtbildes der Tätigkeit zu Recht (vgl BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 RdNr 16 f; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 15 f; BSG Urteil vom 25.1.2006 - B 12 KR 30/04 R - Juris RdNr 22) davon ausgegangen, dass dem in den - hier allein mündlich getroffenen - Abreden dokumentierten Willen der Beteiligten, keine Beschäftigung zu wollen, nur dann keine - indizielle - Bedeutung zukommt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse von diesen Vereinbarungen rechtlich relevant abwichen, und dann maßgebend ist, wie die Rechtsbeziehung (tatsächlich) praktiziert wurde.
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB zuletzt BSG Urteil vom 27.7.2011 - B 12 KR 10/09 R, RdNr 17, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 RdNr 14 mwN; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 S 69 f, Nr. 13 S 31 f und Nr. 4 S 13, jeweils mwN; BSGE 78, 34, 36 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 S 26 f mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 12/05 R

    Versicherungs- und Beitragspflicht eines ehrenamtlichen Bürgermeisters einer

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB zuletzt BSG Urteil vom 27.7.2011 - B 12 KR 10/09 R, RdNr 17, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 RdNr 14 mwN; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 S 69 f, Nr. 13 S 31 f und Nr. 4 S 13, jeweils mwN; BSGE 78, 34, 36 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 S 26 f mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
    Dieser hat die bis dahin angefochtenen Bescheide über die darin vorgenommene (unzulässige) Elementenfeststellung des Bestehens einer Beschäftigung hinaus in ihrem Verfügungssatz um die notwendigen (vgl BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2, Leitsatz und RdNr 11 ff; BSG Urteil vom 4.6.2009 - B 12 R 6/08 R - Juris RdNr 13 ff) Feststellungen zum Vorliegen von Versicherungspflicht und ihres Beginns "ergänzt".
  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
    So ist das LSG bei seiner Würdigung des Gesamtbildes der Tätigkeit zu Recht (vgl BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 7 RdNr 16 f; BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 15 f; BSG Urteil vom 25.1.2006 - B 12 KR 30/04 R - Juris RdNr 22) davon ausgegangen, dass dem in den - hier allein mündlich getroffenen - Abreden dokumentierten Willen der Beteiligten, keine Beschäftigung zu wollen, nur dann keine - indizielle - Bedeutung zukommt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse von diesen Vereinbarungen rechtlich relevant abwichen, und dann maßgebend ist, wie die Rechtsbeziehung (tatsächlich) praktiziert wurde.
  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 8/01 R

    Sportlehrerin - Übungsleiterin - Sportverein - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
    Ob jemand abhängig beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (stRspr; vgl zum Ganzen zB zuletzt BSG Urteil vom 27.7.2011 - B 12 KR 10/09 R, RdNr 17, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; BSG SozR 4-2400 § 7 Nr. 6 RdNr 14 mwN; BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 19 S 69 f, Nr. 13 S 31 f und Nr. 4 S 13, jeweils mwN; BSGE 78, 34, 36 = SozR 3-2940 § 2 Nr. 5 S 26 f mwN; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl BVerfG SozR 3-2400 § 7 Nr. 11) .
  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R

    Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R
    Zutreffend hat es darauf hingewiesen, dass nach den vom BSG entwickelten Grundsätzen (vgl etwa BSG SozR 3-2400 § 7 Nr. 13 S 36, mwN; BSG SozVers 2001, 329, 332; zuletzt BSG Urteil vom 28.5.2008 - B 12 KR 13/07 R - Juris RdNr 27) maßgebendes Kriterium für ein solches Risiko ist, ob eigenes Kapital oder die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der sächlichen oder persönlichen Mittel also ungewiss ist.
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • BAG, 06.05.1998 - 5 AZR 347/97

    Arbeitnehmereigenschaft einer Familienhelferin

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 KR 10/09 R

    Arbeitgebereigenschaft der verfassten Studentenschaft einer Hochschule

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 R 13/09 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht einer Tagesmutter als selbstständige

  • BSG, 22.02.1996 - 12 RK 6/95

    Beitragspflicht von Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Beigeordneter

  • LSG Sachsen-Anhalt, 18.06.2008 - L 1 RA 257/05

    Abhängige Beschäftigung als Voraussetzung für die Sozialversicherungspflicht,

  • BAG, 09.05.1984 - 5 AZR 195/82

    Arbeitnehmerstatus eines Betreuers in einer Jugendfreizeitstätte

  • LSG Berlin, 26.11.1986 - L 9 KR 8/85

    Hauskrankenpflegerin; Häusliche Krankenpflege; Versicherungspflichtiges

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

    Das kann bei manchen Tätigkeiten dazu führen, dass sie in Abhängigkeit von den jeweiligen Umständen sowohl als Beschäftigung als auch im Rahmen eines freien Dienstverhältnisses ausgeübt werden können (zB BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - USK 2011-125, Juris RdNr 17 ; BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 14 RdNr 11 mwN ; vgl auch BSG Urteil vom 31.3.2015 - B 12 KR 17/13 R - Die Beiträge Beilage 2016, 445 einerseits und anderseits BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 ) .

    Geht es wie vorliegend um reine Dienstleistungen, ist anders als bei der Erstellung zB eines materiellen Produkts - ein erfolgsabhängiges Entgelt aufgrund der Eigenheiten der zu erbringenden Leistung nicht zu erwarten (trotz regelmäßig zeitabhängigen Entgelts Selbstständigkeit für nicht ausgeschlossen erachtet: BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 14 RdNr 11 mwN ; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 17, 30 ; vgl aber auch BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 31 ) .

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Maßgebend sind stets die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts (vgl dazu BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25, RdNr 32 mwN ; ferner bereits zB BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 14 RdNr 11 mwN ; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 30 ; BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 10-13 ; BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29 RdNr 25 ) .
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

    Maßgebend sind stets die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts (vgl dazu BSG Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - BSGE 120, 99 = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25 RdNr 32 mwN ; ferner bereits zB BSG Urteil vom 25.5.2011 - B 12 R 13/09 R - SozR 4-2600 § 2 Nr. 14 RdNr 11 mwN ; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 30 ; BSG Beschluss vom 25.7.2011 - B 12 KR 114/10 B - SozR 4-1500 § 160 Nr. 22 RdNr 10-13 ; BSG Urteil vom 24.3.2016 - B 12 KR 20/14 R - SozR 4-2400 § 7 Nr. 29 RdNr 25 ) .

    Die Wahrnehmung der Tätigkeit durch Dritte ist für die rechtliche Bewertung der Eingliederung ohne Belang (BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 R 17/09 R - Juris RdNr 23 ) .

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Rechtsprechung
   BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R   

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BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R (https://dejure.org/2011,28791)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R (https://dejure.org/2011,28791)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2011 - B 12 KR 15/10 R (https://dejure.org/2011,28791)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status - Anfrageverfahren - Zuständigkeit - Einzugsstelle - DRV Bund - Statusfeststellung für zurückliegende Zeit - Beschäftigung eines Familienangehörigen

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 SGB 1, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 7a Abs 1 S 2 SGB 4 vom 24.12.2003, § 7a Abs 1 S 3 SGB 4 vom 09.12.2004, § 28a Abs 3 S 1 Nr 10 SGB 4 vom 24.12.2003
    Rentenversicherung - Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status - Anfrageverfahren - Zuständigkeit - Einzugsstelle - DRV Bund - Statusfeststellung für zurückliegende Zeit - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Klagebefugnis eines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 2 SGB 1, § 7a Abs 1 S 1 SGB 4, § 7a Abs 1 S 2 SGB 4 vom 24.12.2003, § 7a Abs 1 S 3 SGB 4 vom 09.12.2004, § 28a Abs 3 S 1 Nr 10 SGB 4 vom 24.12.2003
    Rentenversicherung - Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status - Anfrageverfahren - Zuständigkeit - Einzugsstelle - DRV Bund - Statusfeststellung für zurückliegende Zeit - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Klagebefugnis eines ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Statusfeststellung durch die Einzugsstelle für zurückliegende Zeit; Beschäftigung eines Familienangehörigen

  • rewis.io

    Rentenversicherung - Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status - Anfrageverfahren - Zuständigkeit - Einzugsstelle - DRV Bund - Statusfeststellung für zurückliegende Zeit - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Klagebefugnis eines ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Rentenversicherung - Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status - Anfrageverfahren - Zuständigkeit - Einzugsstelle - DRV Bund - Statusfeststellung für zurückliegende Zeit - Beschäftigung eines Familienangehörigen - Klagebefugnis eines ...

  • rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer Statusfeststellung durch die Einzugsstelle für zurückliegende Zeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Fragen der Versicherungspflicht bzw der Erhebung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 01.07.1999 - B 12 KR 2/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Einstrahlung - Bank mit Auslandssitz - Entsendung -

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R
    Zutreffend haben die Vorinstanzen entschieden, dass die Klage am 26.10.2007 fristgemäß erhoben worden ist, nachdem die Klägerin nach den nicht mit zulässigen Revisionsrügen angegriffenen und damit bindenden Feststellungen des LSG (§ 163 SGG) von der Existenz und dem Inhalt des ohne zutreffende Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheides vom 13.12.2005 erst im Februar 2007 Kenntnis erlangte (vgl § 66 Abs. 2 SGG; vgl auch BSGE 84, 136, 145 = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9 S 37) .

    Das BSG hat die Klagebefugnis des Rentenversicherungsträgers zur Anfechtung des die Rentenversicherungspflicht betreffenden feststellenden Bescheides der Einzugsstelle bereits unter Geltung der Regelungen der RVO (vgl BSGE 15, 118, 125 = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO Aa 4 RS) und auch für Klagen des Rentenversicherungsträgers gegen Entscheidungen der Einzugsstelle nach § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB IV bejaht (vgl BSGE 84, 136, 139 ff = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9 S 31 ff).

    Der Senat hat unter Hinweis auf § 49 SGB X bereits entschieden, dass das Vertrauen auf den Bestand des angefochtenen Bescheides gemäß § 45 Abs. 1 bis 4 SGB X nicht geschützt ist, wenn der Rentenversicherungsträger einen die Rentenversicherungspflicht betreffenden Bescheid der Einzugsstelle anficht (vgl BSGE 84, 136, 145 f = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9 S 38).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R
    § 7a SGB IV eröffnet damit ebenfalls den Weg zu einer umfassenden Prüfung des Vorliegens von Versicherungspflicht durch die DRV Bund, die gleichwertig neben der Prüfung durch die Einzugsstelle gemäß § 28h Abs. 2 SGB IV steht (vgl hierzu BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2, RdNr 15 ff, sowie BSG Urteil vom 4.6.2009 - B 12 R 6/08 R - USK 2009-72).

    Daraus, dass der Senat entschieden hat, dass die DRV Bund für die Feststellung der Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung auch nach deren Ende zuständig ist (vgl BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2; BSG SozR 4-2400 § 7a Nr. 3) , folgt im vorliegenden Fall keine Zuständigkeit der DRV Bund.

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 KR 31/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren - Entscheidung der DRV Bund auch

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R
    Daraus, dass der Senat entschieden hat, dass die DRV Bund für die Feststellung der Versicherungspflicht aufgrund einer Beschäftigung auch nach deren Ende zuständig ist (vgl BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2; BSG SozR 4-2400 § 7a Nr. 3) , folgt im vorliegenden Fall keine Zuständigkeit der DRV Bund.
  • BSG, 19.12.2001 - B 11 AL 57/01 R

    Gleichstellung von Behinderten - keine Anfechtungsbefugnis des Arbeitgebers

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R
    Entgegen der Ansicht des Beigeladenen zu 1. kommt es dabei auch nicht darauf an, ob dem Rentenversicherungsträger im Einzelfall durch die Entscheidung der Einzugsstelle ein finanzieller Verlust entsteht, wenn - wie hier - jedenfalls der Anfechtende klagebefugt ist (vgl auch BSGE 89, 119, 120 = SozR 3-3870 § 2 Nr. 2 S 10).
  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R
    § 7a SGB IV eröffnet damit ebenfalls den Weg zu einer umfassenden Prüfung des Vorliegens von Versicherungspflicht durch die DRV Bund, die gleichwertig neben der Prüfung durch die Einzugsstelle gemäß § 28h Abs. 2 SGB IV steht (vgl hierzu BSGE 103, 17 = SozR 4-2400 § 7a Nr. 2, RdNr 15 ff, sowie BSG Urteil vom 4.6.2009 - B 12 R 6/08 R - USK 2009-72).
  • BSG, 11.09.2001 - B 2 U 41/00 R

    Übergangsrecht - ehemalige DDR - Arbeitsunfall - Antrag auf Weiterzahlung einer

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R
    Die Auslegung des Begehrens des Beigeladenen zu 1. anhand des vom LSG festgestellten Inhalts seines Schreibens vom 29.9.2005 und des eingereichten Feststellungsbogens sowie der sonstigen vom LSG festgestellten Umstände (vgl zur zulässigen Auslegung eines Antrages durch das Revisionsgericht zB BSG SozR 3-2200 § 1150 Nr. 5 S 24) ergibt vielmehr, dass ein Antrag iS von § 7a Abs. 1 Satz 1 SGB IV nicht gestellt wurde.
  • BSG, 17.07.1990 - 12 RK 10/89

    Wirksamkeit des Antrags auf Nachentrichtung von Beiträgen

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R
    aa) Eine gesetzliche Pflicht zur Weiterleitung des Antrages folgte nicht aus der unmittelbaren Anwendung des § 16 Abs. 2 SGB I, da der Antrag nicht die Gewährung von Sozialleistungen betraf (vgl zur entsprechenden Anwendung von § 16 Abs. 2 SGB I und zu ihren Grenzen BSG SozR 3-1200 § 16 Nr. 2 S 4 f mwN) .
  • BSG, 27.09.1961 - 3 RK 74/59
    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 12 KR 15/10 R
    Das BSG hat die Klagebefugnis des Rentenversicherungsträgers zur Anfechtung des die Rentenversicherungspflicht betreffenden feststellenden Bescheides der Einzugsstelle bereits unter Geltung der Regelungen der RVO (vgl BSGE 15, 118, 125 = SozR Nr. 2 zu § 1399 RVO Aa 4 RS) und auch für Klagen des Rentenversicherungsträgers gegen Entscheidungen der Einzugsstelle nach § 28h Abs. 2 Satz 1 SGB IV bejaht (vgl BSGE 84, 136, 139 ff = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9 S 31 ff).
  • BSG, 16.07.2019 - B 12 KR 6/18 R

    Statusfeststellungsverfahren - sachliche Zuständigkeit - Arbeitgebermeldung -

    Aufgrund der umfassenden Kompetenzzuweisung für obligatorische Statusfeststellungen ist die Klagebefugnis der Klägerin auch nicht von vornherein auf den Versicherungszweig der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt (vgl hierzu BSG Urteil vom 3.7.2013 - B 12 KR 8/11 R - BSGE 114, 69 = SozR 4-1500 § 66 Nr. 4, RdNr 13; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 KR 15/10 R - juris RdNr 19; BSG Urteil vom 1.7.1999 - B 12 KR 2/99 R - BSGE 84, 136, 139 ff = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9 S 31 ff, juris RdNr 19 ff) .

    Ungeachtet dessen ist eine solche Sperrwirkung weder mit dem Wortlaut des § 7a Abs. 1 Satz 2 SGB IV noch mit dem Sinn und Zweck des obligatorischen Clearingstellenverfahrens in Einklang zu bringen (noch offengelassen in BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 KR 15/10 R - juris RdNr 27) .

  • BSG, 29.06.2016 - B 12 R 5/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine Revisionsbegründung -

    (2) Die Vorinstanzen sowie die Beklagte und die Beigeladene zu 1. haben zutreffend den Schriftsatz der Klägerinnen vom 17.11.2008 als Antrag im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV angesehen (zur zulässigen Auslegung solcher Anträge auch durch das Revisionsgericht vgl BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 KR 15/10 R - USK 2011, 124 - Juris RdNr 23 ff) .
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 8/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    (3) Für die Klage der Beigeladenen zu 1. galt zwar aufgrund der inhaltlich unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung grundsätzlich die Jahresfrist gemäß § 66 Abs. 2 S 1 SGG (hierzu allgemein auch BSGE 84, 136, 145 = SozR 3-2400 § 28h Nr. 9 S 37; BSG Urteil vom 28.9.2011 - B 12 KR 15/10 R - USK 2011, 124 = Juris RdNr 18) .
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Rechtsprechung
   BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,1032
BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11 (https://dejure.org/2011,1032)
BVerfG, Entscheidung vom 19.08.2011 - 1 BvL 15/11 (https://dejure.org/2011,1032)
BVerfG, Entscheidung vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 (https://dejure.org/2011,1032)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,1032) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 3 S 1 BEEG mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG - Gewährung von Elterngeld für 14 Monate nur bei Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen Ehepartnern (sog. "Vätermonate" bzw "Partnermonate")

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 S 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 4 Abs 3 S 1 BEEG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 3 S 1 BEEG mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG - Gewährung von Elterngeld für 14 Monate nur bei Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen Ehepartnern (sog. "Vätermonate" bzw "Partnermonate") - insbesondere unzureichende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 S 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 4 Abs 3 S 1 BEEG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 3 S 1 BEEG mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG - Gewährung von Elterngeld für 14 Monate nur bei Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen Ehepartnern (sog. "Vätermonate" bzw "Partnermonate") - insbesondere unzureichende ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der sich im BEEG befindlichen Regelung über die Beschränkung des Bezugs von Elterngeld auf 12 Monate im Vergleich zur "Vätermonate-Regelung" mit Verfassungsrecht

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 3 S 1 BEEG mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG - Gewährung von Elterngeld für 14 Monate nur bei Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen Ehepartnern (sog. "Vätermonate" bzw "Partnermonate") - insbesondere unzureichende ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 3 S 1 BEEG mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG - Gewährung von Elterngeld für 14 Monate nur bei Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen Ehepartnern (sog. "Vätermonate" bzw "Partnermonate") - insbesondere unzureichende ...

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Bezugszeit von Elterngeld - "Partnermonate" - unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vätermonate beim Elterngeld

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Regelung der Bezugszeit von Elterngeld - Partnermonate - unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Bezug von Elterngeld - "Partnermonate" sind zweckgerichtet

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Regelung der Bezugszeit von Elterngeld

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Normenkontrolle der Partnermonate beim Elterngeld ist unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Normenkontrollantrag bzgl. Elterngeld "Partnermonate" unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 33
  • FamRZ 2011, 1645
  • DÖV 2011, 939
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Das Landessozialgericht geht weder näher darauf ein, dass Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Ziel verfolgt, tradierte Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 114, 357 ; ebenso bereits zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.: BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ).

    Der Verfassungsauftrag will nicht nur Rechtsnormen beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale anknüpfen, sondern für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen (vgl. BVerfGE 85, 191 m.w.N.).

    Noch setzt sich der Vorlagebeschluss näher mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, in der Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG als verfassungsimmanenter Rechtfertigungsgrund für Ungleichbehandlungen nach dem Geschlecht in Betracht gezogen wurde (vgl. BVerfGE 85, 191 zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.; 92, 91 ; 114, 357 ).

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Es hat sich jedoch nicht hinreichend mit dem von Rechtsprechung und Literatur herausgearbeiteten und hier vom Gesetzgeber offenkundig aufgegriffenen Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG auseinandergesetzt, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden (stRspr; vgl. BVerfGE 92, 91 ).

    Das Landessozialgericht geht weder näher darauf ein, dass Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Ziel verfolgt, tradierte Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 114, 357 ; ebenso bereits zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.: BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ).

    Noch setzt sich der Vorlagebeschluss näher mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, in der Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG als verfassungsimmanenter Rechtfertigungsgrund für Ungleichbehandlungen nach dem Geschlecht in Betracht gezogen wurde (vgl. BVerfGE 85, 191 zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.; 92, 91 ; 114, 357 ).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01

    Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Das Landessozialgericht geht weder näher darauf ein, dass Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Ziel verfolgt, tradierte Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 114, 357 ; ebenso bereits zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.: BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ).

    Dies verpflichtet den Gesetzgeber auch dazu, einer Verfestigung überkommener Rollenverteilung zwischen Mutter und Vater in der Familie zu begegnen, nach der das Kind einseitig und dauerhaft dem "Zuständigkeitsbereich" der Mutter zugeordnet würde (vgl. BVerfGE 114, 357 ).

    Noch setzt sich der Vorlagebeschluss näher mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, in der Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG als verfassungsimmanenter Rechtfertigungsgrund für Ungleichbehandlungen nach dem Geschlecht in Betracht gezogen wurde (vgl. BVerfGE 85, 191 zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.; 92, 91 ; 114, 357 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Dabei muss das Gericht jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 52 ) und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).

    Weiterhin kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Ein vom Gesetzgeber gewähltes Mittel ist im verfassungsrechtlichen Sinn bereits dann geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (stRspr; vgl. BVerfGE 125, 260 m.w.N.).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Das Landessozialgericht geht weder näher darauf ein, dass Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Ziel verfolgt, tradierte Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 114, 357 ; ebenso bereits zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.: BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Darunter sei mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 1 BvR 374/09 -, NJW 2010, S. 2333 ) nur ein bereits eingetretener Schaden des Kindes oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr zu verstehen, dass sich bei einer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit der erforderlichen Sicherheit voraussagen lasse.
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Das Landessozialgericht geht weder näher darauf ein, dass Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Ziel verfolgt, tradierte Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 114, 357 ; ebenso bereits zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.: BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ).
  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Die Art und Weise, wie der Staat seine Verpflichtung erfüllt, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, obliegen der gesetzgeberischen Ausgestaltungsbefugnis (vgl. BVerfGE 109, 64 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Dabei muss das Gericht jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 52 ) und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Nicht nur mit Einführung der sogenannten Partner- oder Vätermonate (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 -, juris), sondern auch mit der Gestaltung des Elterngelds als Einkommensersatz beabsichtigte der Gesetzgeber, die partnerschaftliche Teilhabe beider Eltern an Erziehungs- und Betreuungsaufgaben zu stärken (BTDrucks 16/1889, S. 1, 2, 14, 15, 16, 19 f.).
  • BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15

    Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als

    Sofern diese Grundrechtsnorm die Verpflichtung des Gesetzgebers begründet, die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen (BVerfG, Beschlüsse vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 - FamRZ 2011, 1645 Rn. 17 und 19 und vom 14. April 2010 - 1 BvL 8/08 - BVerfGE 126, 29 , jeweils m.w.N.), ist eine Verletzung dieser Verpflichtung schon deshalb zu verneinen, weil die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht in § 5 Abs. 6 Satz 1 und 2 WoGG 2008 nach den vom Oberverwaltungsgericht festgestellten Zahlen - wie dargelegt - nicht zu einer faktischen, typischerweise Männer treffenden Benachteiligung führt.
  • BVerfG, 23.01.2014 - 1 BvL 2/13

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 1741 Abs 2 S 1 BGB, § 9

    Insbesondere muss sich der Vorlagebeschluss mit der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 79, 240 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2011 - 1 BvL 10/11 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 -, juris, Rn. 13).
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

    Dieser Förderungspflicht ist der Gesetzgeber im Rahmen des BEEG nicht nur mit der Einführung von sog Partner- und Vätermonaten nachgekommen (vgl BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11; BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19.8.2011 - 1 BvL 15/11; dazu auch BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R, zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 vorgesehen), sondern auch mit der Gestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatz beabsichtigte der Gesetzgeber, die partnerschaftliche Teilhabe beider Eltern an Erziehungs- und Betreuungsaufgaben zu stärken.
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 2/11 R

    Anspruch auf Elterngeld; doppelter Anspruchsverbrauch bei gleichzeitig

    Dieser Förderungspflicht ist der Gesetzgeber im Rahmen des BEEG nicht nur mit der Einführung von sog Partner- und Vätermonaten nachgekommen (vgl BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11; BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19.8.2011 - 1 BvL 15/11; dazu auch BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 vorgesehen), sondern auch mit der Gestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatz beabsichtigte der Gesetzgeber, die partnerschaftliche Teilhabe beider Eltern an Erziehungs- und Betreuungsaufgaben zu stärken.
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 6/13 R

    Elterngeld - Partnermonate - Unmöglichkeit der Betreuung durch den anderen

    Sie ist jedenfalls durch den dem Gesetzgeber in Art. 3 Abs. 2 GG erteilten Auftrag gerechtfertigt, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; in diese Richtung weisend schon BVerfG Beschluss vom 19.8.2011 - 1 BvL 15/11 - BVerfGK 19, 33) .
  • LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08

    Verfassungsmäßigkeit der Bezugsdauer und der unterschiedlichen Höhe des

    So wurde im Beschluss vom 19. August 2011, 1 BvL 15/11) der Normenkontrollantrag des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, das die Regelung des § 4 Abs. 3 S. 1 BEEG für verfassungswidrig hielt, weil sie ungerechtfertigt in die durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG geschützte Freiheit der Ehegatten und Eltern zur eigenverantwortlichen Ausgestaltung der innerfamiliären Aufgabenverteilung eingreife, indem sie die Gewährung des Elterngeldes zumindest für zwei Monate von einer bestimmten familiären Arbeitsverteilung abhängig mache, als unzulässig behandelt.

    Letztlich hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19. August 2011 (a.a.O.) - wie ausgeführt - die Regelung des § 4 Abs. 3 S. 1 BEEG zu den sog. Partnermonaten verfassungsrechtlich nicht beanstandet.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18

    Berücksichtigung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit für eine

    Dies kommt umso weniger in Betracht, als der verfassungsrechtliche Justizgewährungsanspruch nach der Rechtsprechung des BVerfG von den Tatgerichten fordert, den Rechtsstreit so zu behandeln, dass eine Verzögerung durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nach Möglichkeit vermieden wird (BVerfG, Beschluss vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 -, Rn. 12, FamRZ 2011, 1645).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - 7 A 1977/10

    Notwendigkeit der Erreichbarkeit des Toilettenraums für Rollstuhlfahrer für die

    1 BvL 15/11 -, juris, Rn. 23.
  • LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12

    Berechnung des Einkommens (Provisionen) nach den Vorschriften des

    Bei der gesetzlichen Ausgestaltung steuerfinanzierter Sozialleistungen, die nicht auf eigenen Beiträgen des Anspruchsberechtigten beruhen, steht dem Gesetzgeber ein weiter Beurteilungsspielraum zu (siehe hierzu BVerfG, Beschlüsse vom 20. April 2011, 1 BvR 1811/08, 6. Juni 2011, 1 BvR 2712/09, 19. August 2011, 1 BvL 15/11, 26. Oktober 2011, 1 BvR 2075/11, 9. November 2011, 1 BvR 1853/11 u. 24. November 2011, 1 BvR 1457/11).
  • BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage, ob die Abschaffung des sogenannten

  • LSG Hessen, 22.04.2016 - L 5 EG 7/14

    Elterngeld; Berücksichtigung einer Überstundenvergütung; Modifiziertes

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 EG 2651/12
  • LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12

    Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des für die Zeit vom 21. Januar 2011 bis

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2013 - L 2 R 352/13

    Gesetzliche Rentenversicherung; Alterversorgung; Mütterrente aufgrund

  • LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von

  • VerfGH Berlin, 21.03.2014 - VerfGH 41/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der nach dem 22. September 1999 gegründeten

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 EG 4681/15

    Elterngeld - Anspruch auf 14 Monatsbeträge für ein Elternteil - nicht

  • LSG Hessen, 29.05.2013 - L 6 EG 22/10

    Höhe des Elterngeldes; Berücksichtigung von Einmalzahlungen im Bemessungszeitraum

  • LSG Hessen, 15.03.2016 - L 5 EG 8/15

    Elterngeld; Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan; Im Inland zu versteuernde

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 2 EG 2/13

    Anspruch auf Elterngeld; Weitergewährung auch für den 13. und 14. Lebensmonat des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 2 EG 6/14
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